Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WeddingCall GbR, vertreten durch Ogulcan Düztas und Maxim Laux (nachfolgend „Vermieter“), und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die Vermietung von Mietgegenständen für Veranstaltungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Der Vermieter vermietet die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung beschriebenen Mietgegenstände, insbesondere:
Art, Umfang, Einsatzort und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche oder elektronische Buchungsanfrage stellt und diese durch eine schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters angenommen wird.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung.
Lieferung und Abholung können aus logistischen Gründen außerhalb des eigentlichen Veranstaltungszeitraums erfolgen, ohne dass sich hieraus eine verlängerte Nutzungs- oder Haftungsdauer des Vermieters ergibt.
Der Kunde erwirbt kein Recht zur Nutzung außerhalb des vereinbarten Events, auch wenn der Mietgegenstand früher geliefert oder später abgeholt wird.
Eine vorzeitige Beendigung der Nutzung oder eine verkürzte Veranstaltungsdauer begründet keinen Anspruch auf Preisreduzierung.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises innerhalb von sieben Tagen zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig.
Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
Derzeit wird keine Kaution erhoben.
Der Kunde haftet jedoch für sämtliche Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Bereits entstandene Kosten oder Sonderleistungen bleiben hiervon unberührt.
Mit Abschluss des Aufbaus bzw. mit Übergabe des Mietgegenstandes geht die vollständige Verantwortung, Obhut und Haftung auf den Kunden über.
Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Veranstaltung oder Nutzung entstehen, da kein Betreuungspersonal vor Ort anwesend ist.
Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch Gäste, Kinder, Dienstleister oder sonstige Dritte verursacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und vor Gefahren wie Umkippen, Flüssigkeiten, Feuer, mutwilliger Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
Der Kunde stellt einen geeigneten Standort zur Verfügung, der eben, stabil und trocken ist.
Eine Nutzung im Außenbereich ist nur bei vollständigem Schutz vor Regen, Wind und Feuchtigkeit zulässig. Eine Schlechtwetter-Alternative ist zwingend vorzuhalten.
Der Kunde stellt eine funktionierende und stabile Stromversorgung bereit. Schäden durch Stromschwankungen, falsche Anschlüsse oder Mehrfachbelegung gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Gefahr für Personen oder Mietgegenstand ist der Vermieter berechtigt, den Betrieb jederzeit einzustellen.
Lieferung, Aufbau und Abholung erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – durch den Vermieter.
Bei Versand einzelner Komponenten ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und diese unverzüglich zu melden.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Aufbau bzw. Erhalt des Mietgegenstandes zu melden.
Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei technischen Störungen bemüht sich der Vermieter um Abhilfe oder stellt – sofern verfügbar – ein gleichwertiges Ersatzgerät.
Der Vermieter haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den vereinbarten Mietpreis begrenzt.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder ideelle Schäden, sind ausgeschlossen.
Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt und kann dadurch eine nachfolgende Vermietung nicht durchgeführt werden, haftet der Kunde auch für den daraus entstehenden wirtschaftlichen Schaden.
Unvorhersehbare, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Unfälle, Krankheit, extreme Witterung, behördliche Anordnungen oder Stromausfälle am Veranstaltungsort, berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten oder Leistungen zu verschieben.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Tonaufnahmen werden nach Veranstaltungsende verarbeitet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.
Aus Sicherheits- und Nachweisgründen kann eine Speicherung bis maximal ein Jahr erfolgen.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der Inhalte.
Der Vermieter darf Fotos oder Videos der Mietgegenstände zu Werbezwecken verwenden, sofern keine erkennbaren Personen abgebildet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist unzulässig.
Der Kunde stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Mietgegenstände resultieren.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine termingebundene Dienstleistung handelt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der WeddingCall GbR.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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